Wie finde ich den Sachverständigen oder Gutachter meines Vertrauens?   

Die Bezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind nicht geschützt. Das bedeutet, dass sich jeder „Sachverständiger“, „Gutachter“ oder auch „Freier Sachverständiger“ nennen und seine Dienste als Gutachter anbieten kann, ohne dass es einer besonderen Erlaubnis oder Überprüfung bedarf. Das bedeutet nicht, dass freie Sachverständige generell als weniger qualifiziert anzusehen sind. Auch von freien Sachverständigen wird uneingeschränkt fundiertes Fachwissen nach allgemeiner Verkehrsauffassung verlangt.



Bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird die erforderliche Fachkompetenz im Gegensatz zu den „Freien Sachverständigen“ durch eine anspruchsvolle Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung belegt. Die Bezeichnungen „IHK-Sachverständiger“ oder „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ sind geschützt und so ein objektives Merkmal der nachgewiesenen besonderen Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen.


Hier stellen wir Ihnen zu Ihrer weiteren Verwendung Informationen und Formulare zum Herunterladen zur Verfügung:

Sicherungsabtretungserklärung

Widerrufserklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen